Newcastle-Krankheit - Jetzt Impfstatus überprüfen!
Nach 30 Jahren ohne Ausbrüche wurden im Februar und März 2026 gleich mehrere Fälle der Newcastle-Krankheit (ND) in kommerziellen Geflügelhaltungen und Kleinhaltungen in Deutschland festgestellt. Die insbesondere bei Hühnern und Puten auftretende Tierseuche wird aufgrund der ähnlichen Krankheitssymptome auch als „atypische Geflügelpest“ bezeichnet.
Betroffen sind große Hühner-, Puten- und Masthühnerbestände ebenso wie Kleinsthaltungen in Brandenburg und Bayern. Die bislang nachgewiesenen ND-Viren gehören zum Genotyp VII.1.1. Es handelt sich um einen behüllten Virus. Dieser Genotyp zirkuliert derzeit insbesondere in osteuropäischen Ländern.
Geflügelhalter werden dringend aufgefordert, die für alle Bestandsgrößen vorgeschriebenen Impfungen gegen die Newcastle-Krankheit in ihren Hühner- und Putenbeständen zu überprüfen und gegebenenfalls aufzufrischen. Zusätzlich sollten bestehende Biosicherheitsmaßnahmen (u.a. Reinigung & Desinfektion) kritisch überprüft und möglichst optimiert werden. Ziel ist es, das Risiko eines Eintrags oder einer Weiterverbreitung des Virus zu minimieren. Besondere Aufmerksamkeit sollte dabei der Kontrolle von Personenkontakten sowie dem Austausch von Gegenständen zwischen verschiedenen Geflügelhaltungen gelten.
Kontakt für Rückfragen von Tierhaltern:
FB Verbraucherschutz, Gesundheit und Veterinärwesen
Telefonnummer: 03496 60 1940
E-Mail: vetamt@anhalt-bitterfeld.de