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Aktionsplan 2019 - 2022

Die UN als globaler Beauftragter für die Schaffung und Durchsetzung von Menschenrechten hat die Forderungen von Menschen mit Behinderungen nach gleichberechtigter Teilhabe aufgenommen und sie weltweit auf die politische Tagesordnung gesetzt. Mit ihrer Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK), die 2009 von der Bundesrepublik Deutschland ratifiziert wurde, hat sie ein völlig neues Politikverständnis geschaffen. Statt eine rein karitative Fürsorge passiv zu erdulden, geht das Selbstverständnis der Betroffenen hin zu einem Politikverständnis, das die größtmögliche Selbstbestimmung und aktive Teilhabe am gesellschaftlichen Leben durch Herstellung von Barrierefreiheit fordert.

Nach dem Bund hat das Land Sachsen-Anhalt, orientiert an der Zielstellung der UN unter dem Motto" einfach machen - unser Weg in eine inklusive Gesellschaft" einen Landesaktionsplan zur Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen im Jahre 2013 erlassen.

Gleichzeitig wurde die Forderung aufgemacht, auf kommunaler Ebene Aktionspläne zu erarbeiten.

Der 2. Aktionsplan für den Zeitraum 2019 - 2022 wurde vom Kreistag Anhalt-Bitterfeld am 5.09.2019 beschlossen.

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