Sprungmenü Springe zu den Hinweisen zur Barrierearmut Springe zur Leichten Sprache Springe zum Suchfeld Springe zum Hauptinhalt Springe zu den Kontaktinformationen

Das beschleunigte Fachkräfteverfahren

Am 1. März 2020 ist das Fachkräfteeinwanderungsgesetz in Kraft getreten. Neu eingeführt wurde das beschleunigte Fachkräfteverfahren gem. § 81a AufenthG.

Das beschleunigte Fachkräfteverfahren soll das Visumverfahren ausländischer Fachkräfte, die zum Zwecke der Beschäftigung nach Deutschland einreisen wollen, durch gesetzlich festgelegte Fristen beschleunigen.

Der Arbeitgeber kann in Vollmacht für die Fachkraft das beschleunigte Verfahren beantragen. Die Ausländerbehörde leitet dann die erforderlichen Verfahrensschritte ein und erteilt, wenn alle Voraussetzungen vorliegen, eine Vorabzustimmung zum Visum an die zuständige Auslandsvertretung.

Das beschleunigte Fachkräfteverfahren ist gebührenpflichtig. Gemäß § 47 Abs. 1 Nr. 15 AufenthV beträgt die Gebühr derzeit 411,00 Euro.

Sie können Ihre Anfrage außerdem an folgende E-Mail-Adresse senden:

Weitere Informationen zum Thema Fachkräfteeinwanderungsgesetz erhalten Sie hier:

Make it in Germany

Anerkennung in Deutschland

Anabin