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Förderung


Förderfähig sind investive Vorhaben gemäß Richtlinie „Sachsen-Anhalt Revier 2038“, soweit sie zur

  • Diversifizierung der Wirtschaftsstruktur
  • Schaffung und Erhalt von Arbeits- und Ausbildungsplätzen und
  • Verbesserung der Attraktivität des Wirtschaftsstandortes

beitragen.

Verbrauchsabhängige Ausgaben und Personalkosten sind auf der Grundlage der STARK-Richtlinie förderfähig.

Die entsprechenden Fördergrundlagen liegen seit Dezember 2020 vor und seit Februar 2021 ist die Antragstellung möglich. Die Förderquote liegt bei 90 %, das Land Sachsen-Anhalt übernimmt 2022 im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel die Hälfte des kommunalen Eigenanteils. Antragsberechtigt sind zuvorderst die Kommunen, also der Landkreis und die kreisangehörigen Städte und Gemeinden. Auch Dritte, wenn sie kommunale Aufgaben wahrnehmen.

Mit dem Förderverfahren und der Mittelvergabe hat das Land Sachsen-Anhalt die Investitionsbank Sachsen-Anhalt beauftragt. Förderrichtlinien, Förderanträge und mehr Informationen finden Sie hier.