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Aktueller Wohnort: Zörbig - OT Salzfurtkapelle

Einbürgerung

Leistungsbeschreibung

Sachsen-Anhalt begrüßt, unterstützt und ermutigt diejenigen Ausländerinnen und Ausländer, die auf Dauer hier leben und die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben möchten. Um einen deutschen Pass zu erhalten, kann man sich einbürgern lassen. Damit erwirbt man die deutsche Staatsangehörigkeit und kann gleichberechtigt am gesellschaftlichen und politischen Leben teilnehmen.

Die Einbürgerung bringt für Sie viele Vorteile. Sie können Ihren Beruf frei wählen, Sie erhalten das Wahlrecht, können selbst gewählt werden, erhalten Ausweisungs- und Auslieferungsschutz und bekommen im Ausland jederzeit konsularischen Schutz durch die deutschen Auslandsvertretungen. Außerdem können Sie als Deutscher ohne Visum in viele andere Länder reisen.

Einbürgerung im Landkreis Anhalt Bitterfeld ( Anhalt-Bitterfeld )

Mit Hilfe der Internetseite Einbürgerung | Anhalt-Bitterfeld können Sie unverbindlich prüfen, ob Sie die Voraussetzungen für den Erhalt der deutschen Staatsangehörigkeit erfüllen. Bitte beachten Sie: Die Entscheidung, ob Sie Deutsche oder Deutscher werden können, trifft der Landkreis Anhalt-Bitterfeld, nachdem Sie den Antrag und alle Unterlagen eingereicht haben.

Im folgenden finden Sie die wesentlichen Voraussetzungen:

Sie müssen seit 5 Jahren rechtmäßig in Deutschland leben. Die erforderliche Aufenthaltsdauer kann unter Umständen verkürzt werden, wenn Sie besondere Integrationsleistungen und deutsche Sprachkenntnisse der Stufe C1 nachweisen.

Ihre Identität und Staatsangehörigkeit müssen geklärt sein.

Sie sind handlungsfähig oder werden gesetzlich vertreten. Im Einbürgerungsverfahren sind Sie grundsätzlich handlungsfähig, wenn Sie das 16. Lebensjahr vollendet haben.

Sie besitzen zum Zeitpunkt der Einbürgerung ein unbefristetes Aufenthaltsrecht, zum Beispiel:

  • eine Niederlassungserlaubnis oder
  • einen anderen auf Dauer angelegten Aufenthaltstitel.
  • Nicht für die Einbürgerung geeignet ist zum Beispiel eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums.

Sie können für Ihren Lebensunterhalt und für den Ihrer unterhaltsberechtigten Familienangehörigen sorgen, ohne bestimmte öffentliche Leistungen zu beziehen.

Sie sind nicht wegen einer Straftat rechtskräftig verurteilt. Wird aktuell gegen Sie wegen des Verdachts einer Straftat ermittelt, setzt die Staatsangehörigkeitsbehörde bis zum Abschluss des Verfahrens das Einbürgerungsverfahren aus.

Sie verfügen über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache, mindestens auf dem Niveau B1.

  • Das gilt beispielsweise nicht, wenn Sie diese Voraussetzung wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung oder altersbedingt nicht erfüllen können.
  • Bei minderjährigen Kindern, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, genügt eine altersgemäße Sprachentwicklung.

Sie verfügen über staatsbürgerliche Kenntnisse. Sie müssen keine staatsbürgerlichen Kenntnisse nachweisen, wenn

  • Ihnen dies wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung oder altersbedingt nicht möglich ist oder
  • Sie einen deutschen Schul-, Hochschul- oder Universitätsabschluss haben oder
  • Sie bis zum 30.6.1974 als Gastarbeiterin oder Gastarbeiter eingereist sind oder Sie als Ehepartnerin oder Ehepartner dieser Person im zeitlichen Zusammenhang nachgereist sind oder
  • Sie bis zum 2.10.1990 als Vertragsarbeiterin oder Vertragsarbeiter eingereist sind oder Sie als Ehepartnerin oder Ehepartner dieser Person im zeitlichen Zusammenhang nachgereist sind.

Sie sind nicht gleichzeitig mit mehreren Personen verheiratet.

Sie bekennen sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes und geben eine Loyalitätserklärung ab. Das heißt,

  • Sie unterstützen keine verfassungsfeindlichen oder extremistischen Aktivitäten.
  • Wenn Sie solche Aktivitäten in der Vergangenheit unterstützt haben, müssen Sie sich glaubhaft davon abgewandt haben.

Sie bekennen sich zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihre Folgen, insbesondere

  • für den Schutz jüdischen Lebens sowie
  • zum friedlichen Zusammenleben der Völker und
  • dem Verbot der Führung eines Angriffskrieges.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Welche Unterlagen erforderlich sind, hängt vom Einzelfall ab.

  • Für die Unterlagen genügt regelmäßig eine beglaubigte Abschrift oder eine Ablichtung des Originals.
  • Personenstandsurkunden und Pass sind im Original vorzulegen.
  • Bei fremdsprachigen Urkunden ist außerdem eine Übersetzung erforderlich.

Hinweis : Lassen Sie sich frühzeitig von der Einbürgerungsbehörde darüber beraten, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.

Einbürgerung im Landkreis Anhalt Bitterfeld ( Anhalt-Bitterfeld )
  • Antrag auf Einbürgerung
  • gültiger Pass oder amtliches Identitätsdokument mit Foto
  • gültiger Aufenthaltstitel
  • Urkunden zum Personenstand, zum Beispiel:
    • Geburtsurkunde
    • Heiratsurkunde
    • gegebenenfalls Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde, gegebenenfalls mit Übersetzung, Legalisation oder Apostille
    • der vorherigen Ehepartnerin oder des vorherigen Ehepartners oder
      • der vorherigen eingetragenen Lebenspartnerin oder des vorherigen eingetragenen Lebenspartners
      • im Inland erworbene Schul-, Berufs-, Ausbildungs- oder Studienabschlüsse
  • wenn Sie zur Schule gehen: aktuelle Schulbescheinigung
  • wenn Sie studieren: aktuelle Studienbescheinigung
  • wenn Sie berufstätig sind: Arbeitsvertrag und Einkommensnachweise
  • wenn Sie Rente bekommen: Rentenbescheid und Rentenversicherungsverlauf, den Sie von der Deutschen Rentenversicherung erhalten
  • wenn Sie selbstständig sind:
    • Gewerbeanmeldung
    • aktueller Einkommenssteuerbescheid
    • Nachweis über den erzielten Gewinn, beispielsweise durch formlose Bescheinigung des Steuerbüros über die Nettoeinkünfte oder betriebswirtschaftliche Auswertung
  • Mietvertrag
  • Nachweis Krankenversicherungsschutz
  • Nachweis Altersvorsorge, zum Beispiel:
    • Immobilienbesitz
    • private Lebensversicherung
    • Rentenversicherung
  • Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse mindestens auf dem Niveau B1, beispielweise mit einem Zertifikat B1
  • Nachweis über staatsbürgerliche Kenntnisse, beispielsweise mit einer Bescheinigung der Teilnahme am Integrationskurs "Leben in Deutschland" oder Einbürgerungstes
    bei Ihrer persönlichen Vorsprache geben Sie ab:
    • Ihr Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung und
    • Ihr Bekenntnis zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihre Folgen sowie
    • Ihre Loyalitätserklärung
  • bei Minderjährigen: Nachweis des Sorgerechts, zum Beispiel bei geschiedenen oder nicht verheirateten Eltern durch Sorgerechtsbeschluss
  • bei gemeinsamer elterlicher Sorge: Einverständniserklärung des anderen sorgeberechtigten Elternteils
  • weitere Unterlagen können je nach Einzelfall hinzukommen

Welche Gebühren fallen an?

Verwaltungsgebühr

Festbetrag von 255,00 EUR
Gebühr für eine Einbürgerung

Verwaltungsgebühr

Festbetrag von 51,00 EUR
Gebühr für die Miteinbürgerung minderjähriger Kinder ohne eigenes Einkommen

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Rechtsbehelf

Widerspruchs- und Fachaufsichtsbehörde ist das Landesverwaltungsamt.

Anträge / Formulare

Für die Einbürgerung müssen Sie einen schriftlichen Antrag stellen. Haben Sie das 16. Lebensjahr vollendet, können Sie die Einbürgerung selber beantragen. Sind Sie noch keine 16 Jahre alt, müssen die gesetzlichen Vertreter - in der Regel die Eltern - den Antrag stellen.

Hinweis: Bevor Sie den Antrag stellen, sollten Sie mit Ihrer Einbürgerungsbehörde ein Beratungsgespräch führen. Sie sparen damit eventuell Zeit und unnötige Rückfragen.

Ihre Einbürgerungsbehörde wird bei Vorlage aller benötigten Unterlagen versuchen, Ihren Einbürgerungsantrag zügig zu bearbeiten. Unter Umständen kann bis zur Einbürgerung eine längere Zeit vergehen, da oftmals das Verfahren der Entlassung aus der bisherigen Staatsangehörigkeit zeitaufwändig ist.

Hinweis: I m Einbürgerungsverfahren sind Sie zur Mitwirkung verpflichtet.

Wenn für Ihre Einbürgerung die Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit erforderlich ist, erhalten Sie bei Vorliegen aller übrigen Voraussetzungen eine Einbürgerungszusicherung. Damit können Sie die notwendigen Schritte für die Entlassung aus der bisherigen Staatsangehörigkeit unternehmen. Die Einbürgerungszusicherung gilt grundsätzlich zwei Jahre und kann bei Bedarf verlängert werden.

Was sollte ich noch wissen?

Einbürgerungsbehörden sind die Landkreise und kreisfreien Städte. Wenden Sie sich an die Einbürgerungsbehörde des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt, in derem Bereich Sie wohnen.

  • Wenn Sie in Dessau-Roßlau, Halle (Saale) oder Magdeburg wohnen, ist die Stadtverwaltung für die Einbürgerung zuständig.
  • Wenn Sie in einer kreisangehörigen Gemeinde wohnen, ist die Landkreisverwaltung Einbürgerungsbehörde.

Einbürgerung im Landkreis Anhalt Bitterfeld ( Anhalt-Bitterfeld )

Im Landkreis Anhalt-Bitterfeld wenden Sie sich bei einem Wohnort im Altkreis Köthen (Anhalt) oder Zerbst/Anhalt an:

Fachdienst Ordnungsrecht Köthen

Am Flugplatz 1
06366 Köthen (Anhalt)
Telefon: 03496 60-1542

Bei einem Wohnort im Altkreis Bitterfeld an:

Fachdienst Ordnungsrecht Bitterfeld
Röhrenstraße 33
06749 Bitterfeld-Wolfen (Bitterfeld)
Telefon: 03493 341-440

Ihre Anliegen können in beiden Fällen an das zentrale E-Mail Postfach gesandt werden.

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt