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Viehhandel (gewerblich) - Anzeige

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie gewerbsmäßig mit Vieh handeln oder im Rahmen der arbeitsteiligen Tierproduktion Vieh transportieren oder eine Viehsammelstelle betreiben wollen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde anzeigen. Änderungen sind ebenfalls unverzüglich anzuzeigen.

An wen muss ich mich wenden?

Veterinäramt (Landkreis/kreisfreie Stadt)

ST-Validierung 2. Charge ( Sachsen-Anhalt )

Veterinäramt (Landkreis/kreisfreie Stadt)

Welche Gebühren fallen an?

In der Regel fallen Gebühren nach der jeweiligen Kosten- oder Gebührenordnung an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Anzeige hat vor Beginn der Tätigkeit zu erfolgen.

ST-Validierung 2. Charge ( Sachsen-Anhalt )

Wenden Sie sich an das zuständige Veterinäramt.

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt

Fachdienst Tierseuchenbekämpfung/Tierschutz

Öffnungszeiten

Dienstag: 9:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag: 9:00 - 12:00 und 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag: 9:00 - 12:00 Uhr

Adressen
Besucheradresse
Fachdienst Tierseuchenbekämpfung/Tierschutz/Amtstierarzt
Zeppelinstraße 15
06366Köthen (Anhalt)
Kontakt
Telefon:
03496 60 1940

Sekretariat

Angaben zur Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht
ja
Aufzug vorhanden
ja