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Musikschule: Aufnahme beantragen

Leistungsbeschreibung

Musikschulen sind Bildungseinrichtungen, deren wesentliche Aufgaben die Vermittlung einer musikalischen Grundbildung, die Herausbildung des Nachwuchses für das Laien- und Liebhabermusizieren, die Begabtenfindung und Begabtenförderung sowie die mögliche Vorbereitung auf ein Berufsstudium sind.

Für den Unterricht an Musikschulen und für die Überlassung von Musikinstrumenten werden Gebühren erhoben, die in Musikschulgebührensatzungen festgelegt sind.

Was sollte ich noch wissen?

Informationen zu den Musikschulen in Sachsen-Anhalt finden Sie z. B. auf den Webseiten des Landesmusikschulverbandes.

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt

Keine Organisationseinheit angegeben/gefunden.