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Pflegesachleistung für gesetzlich Pflegeversicherte beantragen

Leistungsbeschreibung

Das jeweils zuständige Sozialamt Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt kann bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen für die Gewährung von Hilfe zum Lebensunterhalt auch die Kosten für eine Hauswirtschaftshilfe übernehmen. Besondere Bedarfssituationen können zum Beispiel durch die Folge von Krankheiten, Behinderung oder Pflegebedürftigkeit entstehen.

 

Weiterführende Informationen zu Hilfen für Senioren beim Alleinbleiben finden Sie hier.

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt

Fachdienst Hilfe zur Pflege

Öffnungszeiten

Dienstag: 9:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag: 9:00 - 12:00 und 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag: 9:00 - 12:00 Uhr

Adressen
Besucheradresse
Fachdienst Hilfe zur Pflege
Am Flugplatz 1
06366Köthen (Anhalt)
Kontakt
Telefon:
03496 60 1020
Angaben zur Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht
ja
Aufzug vorhanden
ja