Baubeginn anzeigen
Leistungsbeschreibung
Bevor Sie mit einem genehmigungsbedürftigen oder genehmigungsfrei gestellten Bauvorhaben beginnen, müssen Sie dies anzeigen. Diese Baubeginnsanzeige können Sie schriftlich oder online einreichen.
Das gilt auch, wenn Sie die Bauarbeiten länger als 3 Monate unterbrochen haben und nun wiederaufnehmen möchten.
Wenn Ihr Bauvorhaben verfahrensfrei ist, ist diese Mitteilung nicht notwendig.
Verfahrensablauf
Reichen Sie die Baubeginnsanzeige bei der Bauaufsichtsbehörde ein. Sie können die Baubeginnsanzeige online oder schriftlich einreichen.
Beachten Sie die Fristen.
Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft dann, ob die Voraussetzungen für einen Beginn Ihres Bauvorhabens gegeben sind.
Eine Rückmeldung der Behörde ist nicht notwendig.
Sie können innerhalb von 3 Monaten ab dem angezeigten Baubeginn mit den Bauarbeiten beginnen. Wenn die Bauaufsichtsbehörde andere Anweisungen gibt, müssen Sie diese beachten .
Voraussetzungen
Sie haben eine Teilbaugenehmigung, Baugenehmigung oder Genehmigungsfreistellung.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Baubeginnsanzeige (digital oder schriftlich)
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Formular vorhanden: ja
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Was sollte ich noch wissen?
untere Bauaufsichtsbehörde
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt