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Eingriffe in Natur und Landschaft

Der Aufgabenbereich der Sachbearbeitung Eingriffsregelung hat zum Ziel, die Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes auch außerhalb besonderer Schutzgebiete bei der Planung und Umsetzung von Vorhaben, wie Industrie-, Siedlungs- und Verkehrswegebauten zu sichern und zu erhalten.

Er trägt dafür Sorge, dass im Planungs- und Zulassungsverfahren Eingriffe in Natur und Landschaft vorrangig vermieden oder, sofern dies nicht möglich ist, auf das unbedingt notwendige Maß begrenzt werden. Er prüft Umweltberichte, Gutachten und Artenschutzfachbeiträge, legt die landschaftspflegerischen Maßnahmen (sogenannte Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen) zur Kompensation der nicht vermeidbaren Eingriffsfolgen fest und kontrolliert deren Umsetzung. Mit diesem Vorgehen wird ein auf alle Schutzgüter des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes bezogener sowie ein flächendeckender Ansatz verfolgt. Nicht zugelassene Eingriffe werden verfolgt und geeignete Maßnahmen zur Eingriffsminimierung in die Schutzgüter getroffen. Die Ahndung von unzulässigen Eingriffsvorhaben gehört ebenfalls dazu.

Die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen und die dafür in Anspruch genommenen Flächen werden gemäß § 17 Abs. 6 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) im „Kompensationsverzeichnis Sachsen-Anhalt“ erfasst.

Das Kompensationsverzeichnis ist eine systematische Auflistung aller Kompensationsmaßnahmen, die im Rahmen von Eingriffsvorhaben erfasst werden. Es dient als zentrale Datenbank, in der die verfügbaren Kompensationsflächen und -maßnahmen dokumentiert sind. Das Verzeichnis ermöglicht es Planern, Behörden und anderen Interessierten, Ausgleichs – und Ersatzmaßnahmen einzusehen. Es trägt zur Planungssicherheit bei und unterstützt somit die Umsetzung von Naturschutz- und Umweltzielen im Rahmen von Bauprojekten und anderen Eingriffen.