Ökokonto
Das Ökokonto ist ein Instrument, das es ermöglicht, durch vorab durchgeführte Kompensationen, künftige Beeinträchtigungen in Natur und Landschaft („Eingriffe“) auszugleichen. Das Ökokonto fördert somit eine nachhaltige Flächennutzung.
Die Ökokonto-Verordnung des Landes Sachsen-Anhalt regelt die Anerkennung und Anrechnung vorzeitig durchgeführter Maßnahmen zur Kompensation von Eingriffsfolgen sowie die Rahmenbedingungen für die Anwendung des Ökokontos. Sie definiert die Zuständigkeit, die rechtlichen Grundlagen, den Handel, die Verfahren zur Erfassung und Bewertung sowie die Anforderungen an die durchzuführenden Ökokontomaßnahmen. Die Verordnung stellt sicher, dass die Maßnahmen transparent, nachvollziehbar und wirksam sind.
Für ein Ökokonto können Biotopwertpunkte auf Flächen generiert werden, die durch Maßnahmen wie der Renaturierung von Flächen, der Schaffung von Biotopen oder der Pflege von Lebensräumen erworben werden. Die Bewertung erfolgt auf der Grundlage des Bewertungsmodells des Landes Sachsen-Anhalt (Richtlinie über die Bewertung und Bilanzierung von Eingriffen im Land Sachsen-Anhalt, Ministerialblatt des Landes Sachsen-Anhalt 2004, S. 685ff.)
Ökokonten sind freiwillige Vorleistungen ohne rechtliche Bindungswirkung. So lange Ökokontoflächen nicht als Kompensationsflächen festgelegt sind, ist auch noch eine anderweitige Verwendung möglich. Für die Maßnahmenflächen dürfen keine Fördermittel in Anspruch genommen werden.
Rückwirkend können keine Ökokonto-Maßnahmen anerkannt werden.
Darstellung des Ökokontos
Das Kompensationsverzeichnis/Ökokonto-Viewer ist eine systematische Auflistung aller Kompensationsmaßnahmen, dazu zählen auch die Maßnahmen, die im Rahmen des Ökokontos erfasst werden. Es dient als zentrale Datenbank, in der die verfügbaren Kompensationsflächen und -maßnahmen dokumentiert sind. Das Verzeichnis ermöglicht es Planern, Behörden und anderen Interessierten, geeignete Ausgleichsmaßnahmen einzusehen. Es trägt zur Planungssicherheit bei und unterstützt die Umsetzung von Naturschutz- und Umweltzielen im Rahmen von Bauprojekten und anderen Eingriffen.
Werden weitere Informationen benötigt, kann bei der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Auskunft erteilt werden.
