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Amtstierärztliche Allgemeinverfügung

Durch den Fachbereich Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Landkreises Anhalt-Bitterfeld wurden mittels amtstierärztlicher Allgemeinverfügung alle niedergelassenen Tierärztinnen und Tierärzte im Landkreis zu amtlichen Tierärzten für die Schlachttieruntersuchung bei Notschlachtungen ernannt.

Die Allgemeinverfügung wurde auf der Homepage des Landkreises bekannt gemacht. Sie tritt am 19.07.2022 in Kraft.

Damit sind alle praktizierenden Tierärzte ermächtigt, die Schlachttieruntersuchung bei einer Notschlachtung vor Ort durchzuführen und die entsprechende Bescheinigung auszustellen. Damit entfallen längere Wartezeiten bis zu Eintreffen eines amtlichen Tierarztes vor Ort. Zudem wird dadurch ein längeres Tierleiden vermieden.