Der Landkreis Anhalt-Bitterfeld fordert Geflügelhalter zu Biosicherheitsmaßnahmen zum Schutz vor Einschleppung der Geflügelpest auf.
Bei zwei am 19.10.2025 im Bereich der Ortschaft Bone tot aufgefundenen Kranichen wurde durch das Landeslabor aviäres Influenzavirus nachgewiesen. Darauf verweist die Kreisverwaltung.
Bei der Geflügelpest handelt es sich um eine hoch ansteckende, oftmals tödlich verlaufende, anzeigepflichtige Viruserkrankung bei Geflügel und anderen Vogelarten, deren Ausbruch auch immense wirtschaftliche Folgen für Geflügelhalter, Schlachtstätten und Industrie haben kann. Menschen erkranken extrem selten, können aber das Virus in Tierbestände verschleppen. Alle Landwirte und Tierhalter von Geflügel im Landkreis sowie die Jägerschaft werden um erhöhte Wachsamkeit gebeten.
Alle Halter von Geflügel im Landkreis werden aufgefordert, die Wirksamkeit der Biosicherheitsmaßnahmen ihrer Tierhaltungen zu überprüfen, um einen Eintrag des Influenzavirus in ihre Geflügelbestände zu vermeiden. Tierhalter sollen die gehaltenen Vögel einmal am Tag auf gesundheitliche Veränderungen prüfen. Plötzliche erhöhte Tierverluste (3 Tiere innerhalb von 24 Stunden bei einer Bestandsgröße bis einschließlich 100 Tiere, ansonsten mehr als 2 Prozent) sind durch einen Tierarzt abzuklären. Gegebenenfalls ist der Fachbereich Verbraucherschutz, Gesundheit und Veterinärwesen des Landkreises zu informieren. Geflügelhalter haben Aufzeichnungen über sämtliche Tierbewegungen (Zu- und Abgänge, Verendungen, Schlachtungen) zu führen. Diese Regelung bezieht sich auf Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse.
Schützen Sie Ihren eigenen Geflügelbestand und verhindern Sie die Einschleppung dieser Tierseuche.
Kontakt für Rückfragen von Tierhaltern:
FB Verbraucherschutz, Gesundheit und Veterinärwesen
Telefonnummer: 03496 60 1940
E-Mail: vetamt@anhalt-bitterfeld.de