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Information für die Jägerschaft - Beprobung von Schwarzwild

Der Erlaß vom November 2021 zur verstärkten Untersuchung von erlegtem Schwarzwild auf Afrikanische Schweinepest wurde aufgehoben. Die Gefahr der Einschleppung des Virus der afrikanischen Schweinepest (ASP) ist aber unverändert groß. Die Untersuchung auf ASP bei Risikotieren wird daher zusätzlich zum Schwarzwildmonitoring fortgesetzt.

Durch Jagdausübungsberechtigte sind die im Rahmen ihrer Tätigkeit im eigenen Revier nachfolgend aufgeführten Wildschweine auf ASP zu beproben:

  • Fallwild
  • Unfallwild,
  • klinisch oder pathologisch-anatomisch auffällige erlegte Wildschweine

Es sind bevorzugt Schweißproben mit Probengefäß zu entnehmen. Alternativ können Tupfer verwendet werden, die mit ausreichend Schweiß (Blut) durchtränkt werden müssen.

Probengefäße (Röhrchen mit roter Kappe/Tupfer) und Probenbegleitscheine können vom Fachbereich Veterinärwesen / Verbraucherschutz des Landkreises Anhalt-Bitterfeld zur Verfügung gestellt werden. Es sind die für das Wildschweinmonitoring in Sachsen-Anhalt vorgesehenen Probenbegleitscheine zu verwenden. Das Formular ist auf der Internetseite des Landesamtes für Verbraucherschutz abrufbar. Die Formulare sind vollständig und gut lesbar auszufüllen. Sofern die GPS-Koordinaten des Fundortes nicht angegeben werden können, ist die Lage des Fundortes anderweitig möglichst genau zu beschreiben.

Bitte benutzen Sie für Blut- und Trichinenproben separate Beutel und kleben Sie den Barcode des Proberöhrchens auf den ausgefüllten Begleitschein.

Die Proben können zu den Öffnungszeiten bei den Annahmestellen für Trichinenproben oder beim Fachbereich Veterinärwesen/Verbraucherschutz in Zerbst, Köthen oder Bitterfeld abgegeben werden.

Unabhängig von der Untersuchung auf ASP von Risikotieren wird das jährliche Schwarzwildmonitoring fortgesetzt. Hierbei sind durch den Landkreis Anhalt-Bitterfeld, über das gesamte Jahr verteilt, 138 Blutproben von Schwarzwild einzusenden. Es erfolgt eine Untersuchung auf Klassische Schweinepest, Brucellose und Aujeszkysche Krankheit. Hierfür kann das Röhrchen mit roter Kappe verwendet werden. Die schwarzen Röhrchen sind nicht mehr notwendig.

 

Landkreis Anhalt-Bitterfeld, Fachbereich Veterinärwesen/Verbraucherschutz, Stand: Mai 2022