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Informationen zur ASP für die Jägerschaft

Der erste Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) beim Schwarzwild in Deutschland ist am 10. September 2020 im Land Brandenburg amtlich festgestellt worden. ASP wurde mittlerweile bei mehr als 1.000 Wildschweinen in Brandenburg, Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern nachgewiesen. In den betroffenen Bundesländern wurden umfangreiche Sperrmaßnahmen festgelegt. Trotz dieser Maßnahmen hat sich die Tierseuche weiter ausgebreitet und auch Bestände von Hausschweinen erreicht.

Die ASP ist eine schwere Virusinfektion, die ausschließlich Haus- und Wildschweine befällt. ASP ist nicht auf den Menschen übertragbar – weder durch den Verzehr von Schweinefleisch, noch über direkten Tierkontakt.

Alle Jagdausübungsberechtigten sind rechtlich verpflichtet, seuchenverdächtige Tiere (Fallwild und erlegtes Wild mit Auffälligkeiten) der Veterinärbehörde anzuzeigen und Proben nach näherer Anweisung der Behörde zu entnehmen. Das ASP-Untersuchungsprogramm des Landes Sachsen-Anhalt ist weiterhin in Kraft und wurde im Dezember 2021 in einigen Landkreisen um Probenahmen bei erlegten Tieren erweitert.

Das Land Sachsen-Anhalt zahlt für alle ab dem 1. Januar 2021 erlegten Wildschweine eine Abschussprämie. Anträge auf Auszahlung der Abschussprämie nimmt die untere Jagdbehörde entgegen. Durch den Landkreis Anhalt-Bitterfeld werden daher wieder Gebühren für die Untersuchung von Wildschweinen auf Trichinen erhoben.

Ein Eintrag der Afrikanischen Schweinepest (ASP) führt aufgrund der hohen Sterblichkeit (ca. 90 %) in allen Altersklassen zu einem vermehrten Auftreten von Fallwild. Die Untersuchung tot aufgefundener Wildschweine ist somit eine wichtige Säule der Früherkennung.

Weitere Informationen finden Sie in den nebenstehenden Dokumenten.

Eine Anleitung für Google-Maps unter Android-Geräten und iPhone oder iPad zur Übermittlung des Fundortes eines verendeten oder krank erlegten Wildschweines finden Sie hier.