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Kleiner Waffenschein

Zum Führen von Gas-, Schreckschuss- und Signalwaffen in der Öffentlichkeit ist seit 01.04.2003 der sogenannte „Kleine Waffenschein“ erforderlich.

Der Kleine Waffenschein wird auf Antrag nach Überprüfung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit und persönlichen Eignung ohne Sachkunde- und Bedürfnisprüfung unbefristet ausgestellt. Die Gebühr für die Ausstellung beträgt 66 Euro.

Wichtiger Hinweis:
Diese Erlaubnis berechtigt nicht zum Führen von Waffen bei öffentlichen Veranstaltungen oder Versammlungen! Der Kleine Waffenschein beinhaltet außerdem nicht die Erlaubnis zum Schießen außerhalb von Schießstätten!