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Hinweise zum Umtausch von Altführerscheinen

Alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine sind gemäß der Dritten EU-Führerscheinrichtlinie bis zum 19. Januar 2033 umzutauschen. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass alle in der EU noch im Umlauf befindlichen Führerscheine ein einheitliches Muster erhalten, das insbesondere aktuelle Anforderungen an die Fälschungssicherheit erfüllt.

Seit kurzem kann der Umtausch auch Online beantragt werden. Zum Online-Antrag gelangen Sie hier.

Der Umtausch erfolgt in Deutschland gestaffelt nach folgenden Fristen:

1. Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind (Papierführerscheine grau, rosa, DDR)

Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
vor 1953 19. Januar 2033
1953 - 1958

19. Januar 2022, 19. Juli 2022

1959 - 1964 19. Januar 2023
1965 - 1970 19. Januar 2024
1971 oder später 19. Januar 2025

2. Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind * (Kartenführerscheine):

Ausstellungsjahr Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
1999 - 2001 19. Januar 2026
2002 - 2004 19. Januar 2027
2005 - 2007 19. Januar 2028
2008 19. Januar 2029
2009 19. Januar 2030
2010 19. Januar 2031
2011 19. Januar 2032
2012 18. Januar 2033

Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.

Antragstellung

Der Antrag kann bei der Fahrerlaubnisbehörde an den Standorten Köthen und Bitterfeld  oder postalisch oder über die Bürgerämter gestellt werden.

Bei postalischer Antragstellung sind nebenstehende folgende Unterlagen einzureichen:

  • Antrag (siehe Dokumentenliste)
  • Kontrollblatt mit aufgeklebtem biometrischem Passfoto und Unterschrift (siehe Dokumentenliste)
  • Kopie von Führerschein
  • Kopie vom Personalausweis-Vorder- und Rückseite (oder vom Reisepass, dann mit Meldebescheinigung)

Die Kosten für den Umtausch betragen 25,30 Euro. ggf. zuzüglich 5,10 Euro für den Direktversand. Sie werden bei postalischer Antragstellung per Bescheid für die Überweisung bekannt gegeben. Bei der Online-Beantragung sind die Kosten für den Umtausch direkt per Kreditkarte oder giropay zu begleichen. Nach Antragstellung im Rahmen einer persönlichen Vorsprache kann das neue Führerscheindokument im Wege der Direktversandes durch die Bundesdruckerei an Ihre Meldeadresse übersandt werden.

Bei postalischer Antragstellung oder Online-Einreichung erfolgt die Ausgabe des neuen Führerscheines nach Ihrer persönlichen Vorsprache und amtlicher Entwertung des Alt-Führerscheines.

Für weitere Rückfragen und zur Terminvereinbarung erreichen Sie die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises Anhalt-Bitterfeld wie nebenstehend genannt.
Die Terminvergabe erfolgt vorrangig online über das Internetportal des Landkreises Anhalt-Bitterfeld. 

Zur Terminvergabe