Sprungmenü Springe zu den Hinweisen zur Barrierearmut Springe zur Leichten Sprache Springe zum Suchfeld Springe zum Hauptinhalt Springe zu den Kontaktinformationen

Artenschutz

Der Artenschutz dient dem Schutz von wild lebenden Tier- und Pflanzenarten und hat die Aufgabe, die biologische Vielfalt zu sichern und insbesondere den Rückgang von Arten und deren Populationen zu verhindern.

Zum Aufgabenbereich der unteren Naturschutzbehörde (UNB) gehören die artenschutzrechtlichen Kontroll- und Überwachungsaufgaben aus dem Vollzug nationaler und internationaler Übereinkommen und Rechtsvereinbarungen. Der allgemeine und besondere Artenschutz ist im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) i. V. m. dem Naturschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (NatSchG LSA) verankert und unter anderem bei Sanierungsarbeiten, Bauvorhaben, Verkehrswegeplanungen, erneuerbaren Energien etc. zu beachten.

Der Arbeitsschwerpunkt des Artenschutzes in einer unteren Naturschutzbehörde liegt beim nationalen Artenschutz, dem Schutz der besonders bzw. streng geschützten heimischen Fauna und Flora (z. B. Biber, Fledermäuse, Vögel, Hornissen, Wildbienen, Orchideen etc.) und auf dem Schutz von Fortpflanzungs- und Ruhestätten diverser wildlebender Tierarten (Biber, Fledermäuse, Schwalben, Störche, etc.) sowie deren Lebensräumen.

Des Weiteren obliegt der Vollzug des internationalen Artenschutzes ebenfalls der unteren Naturschutzbehörde. Viele Tier- und Pflanzenarten sind heute weltweit in Folge von Handelsinteressen in ihrem Bestand gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht. Um dieser Gefährdung begegnen zu können, ist eine internationale Zusammenarbeit erforderlich. Ferner beinhaltet der internationale Artenschutz auch die Überwachung der Halter und Züchter besonders bzw. streng geschützter Arten. So werden Tierbestandsmeldungen bearbeitet und Nachzuchten sowie der Handel überwacht. Hierbei sind die EU-rechtlichen und nationalen Bestimmungen für eine artenschutzrechtlich konforme Haltung und/bzw. Züchtung zu beachten.

Die Sachbearbeiter für Artenschutz nehmen auch Fundmeldungen zu toten oder verletzten Wildtieren entgegen, beraten in Fragen des Artenschutzes bei Fäll- und Schnittarbeiten an Gehölzen, der Gewässerunterhaltung und dem artenschutzgerechten Um- und Ausbau sowie Abriss von Gebäuden.
Sie prüfen entsprechende Ausnahme- und Befreiungsanträge und kontrollieren die Umsetzung von Schutz-, Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen. Ihnen obliegt auch die Ahndung von Verstößen.

Nebenstehende Dokumente enthalten weitere Informationen zum Artenschutz.

Ebenso können Sie sich auf der Internetseite unseres Bundeslandes zum internationaler Artenschutz - Haltung von besonders bzw. streng geschützten Tierarten Internationaler Artenschutz (CITES) informieren.