Informationen zu COVID-19
Der Landkreis Anhalt-Bitterfeld stellt zum 01.03.2023 den Service der Corona-Hotline ein.
Mit Wirkung zum 01.03.2023 gelten mit Veränderung des §28b IfSG folgende Regelungen:
- Aufhebung aller Isolationspflichten sowie der Tätigkeits- und Betretungsverbote für Angestellte im medizinischen Bereich
- Wegfall der Testpflicht in allen Bereichen
- Wegfall der Maskenpflicht, auch für Beschäftigte in Krankenhäusern
- lediglich Besucher in Kliniken und Pflegeeinrichtungen sowie in Arztpraxen sind bis einschließlich 07.04.2023 zum Tragen einer FFP2-Maske verpflichtet
Bei typischen Symptomen einer Covid-Erkrankung wenden Sie sich bitte an Ihren Hausarzt oder Ihre Hausärztin. Diese/r wird ggf. über eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung entscheiden. Eine Isolation seitens des Gesundheitsamtes erfolgt nicht mehr.
Liegt ein positiver Selbsttest und/oder zertifizierter Schnelltest vor und Sie zeigen keine Krankheitssymptome, gibt es keinen Handlungsbedarf mehr.
Bei Fragen wenden Sie sich in Zukunft bitte an die Mailadresse: pandemiestab@anhalt-bitterfeld.de.
Der Fachbereich Gesundheit ist unter: gesundheitsamt@anhalt-bitterfeld.de erreichbar.
Die Liste der noch bestehenden Teststellen wird fortgeführt und aktualisiert.
Die Allgemeinverfügung des Landkreises Anhalt-Bitterfeld zur Regelung der Absonderung vom 30.06.2022 ist aufgehoben.