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Informationen zu COVID-19

Der Landkreis Anhalt-Bitterfeld stellt zum 01.03.2023 den Service der Corona-Hotline ein.

Mit Wirkung zum 01.03.2023 gelten mit Veränderung des §28b IfSG folgende Regelungen:

  • Aufhebung aller Isolationspflichten sowie der Tätigkeits- und Betretungsverbote für Angestellte im medizinischen Bereich
  • Wegfall der Testpflicht in allen Bereichen
  • Wegfall der Maskenpflicht, auch für Beschäftigte in Krankenhäusern
  • lediglich Besucher in Kliniken und Pflegeeinrichtungen sowie in Arztpraxen sind bis einschließlich 07.04.2023 zum Tragen einer FFP2-Maske verpflichtet

Bei typischen Symptomen einer Covid-Erkrankung wenden Sie sich bitte an Ihren Hausarzt oder Ihre Hausärztin. Diese/r wird ggf. über eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung entscheiden. Eine Isolation seitens des Gesundheitsamtes erfolgt nicht mehr.

Liegt ein positiver Selbsttest und/oder zertifizierter Schnelltest vor und Sie zeigen keine Krankheitssymptome, gibt es keinen Handlungsbedarf mehr.

Bei Fragen wenden Sie sich in Zukunft bitte an die Mailadresse: .

Der Fachbereich Gesundheit ist unter: erreichbar.

Die Liste der noch bestehenden Teststellen wird fortgeführt und aktualisiert.

Die Allgemeinverfügung des Landkreises Anhalt-Bitterfeld zur Regelung der Absonderung vom 30.06.2022 ist aufgehoben.