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Grundwassernutzung

 

Als Grundwasser wird Wasser bezeichnet, das durch Versickerung von Niederschlägen vorhandene Hohlräume im Boden und im Gestein zusammenhängend füllt. Die grundwasserführenden Schichten heißen Grundwasserleiter. Sie werden durch nur gering wasserdurchlässige Schichten, die Grundwasserstauer, abgegrenzt. Die Oberfläche des Grundwassers heißt Grundwasserspiegel. Es kann auch vorkommen, dass mehrere Grundwasserstockwerke übereinander liegen.

Das Grundwasser bewegt sich mit geringen Geschwindigkeiten, die z. B. in Abhängigkeit von der Durchlässigkeit des anstehenden Bodens (kf-Wert) und dem hydraulischen Gradienten variieren. Es kann mit Fließgewässern korrespondieren oder als Quelle zu Tage treten.
Durch menschliche Einflüsse wird der Grundwasserspiegel oft abgesenkt.
Das Grundwasser ist im Sinne des Wassergesetzes für das Land Sachsen-Anhalt ein Gewässer.

Eine der vorrangigsten Aufgaben des Umweltschutzes ist der Schutz des Grundwassers. Das Grundwasser ist vom Gesetzgeber als überragendes Schutzgut eingeordnet worden. Das war in der Vergangenheit nicht so. Daher ist es im vergangenen Jahrhundert besonders im Bereich der chemischen Industrie zwischen Bitterfeld und Wolfen zu teilweise erheblichen Grundwasserverschmutzungen gekommen. Durch die natürlichen Grundwasserbewegungen und durch Grundwasserhebungen können diese Schadstoffe in unbelastete Bereiche verlagert werden. Das kann dazu führen, dass das Grundwasser nicht mehr für Trink- und Brauchwasserzwecke genutzt werden kann. Nicht fachmännisch geplante und durchgeführte Grundwasserförderungen können deshalb zu Gefährdungen von Mensch und Umwelt führen.
Für Grundwassererschließungen besteht generell eine Anzeigepflicht und in Abhängigkeit von der Entnahmemenge und dem Zweck grundsätzlich auch eine Erlaubnispflicht für die Entnahme und das Zutagefördern von Grundwasser.

Dabei unterscheidet man zwischen folgenden Fällen:

   - Hausbrunnen
   - Grundwasserförderung / Grundwasserabsenkung